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Baden-Baden
Flughafen KA/BAD

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
§1 Zustandekommen des Vertrages

Die Reiseleistung kommt auf schriftliche Anmeldung des Kunden verbindlich durch schriftliche Bestätigung durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 24 Stunden ab Eingang der schriftlichen Anmeldung erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt Taxi-Klein das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt Taxi-Klein das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß §150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist Taxi-Klein 5 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot der Taxi-Klein innerhalb von 5 Tagen annehmen. Maßgeblich ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher Form beim Reisebüro oder bei der Buchungsstelle.

§2 Inhalt des Vertrages

Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Buchungsbeleg. Taxi-Klein muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten im Buchungsbeleg des Kunden. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; pro weiter angefahrener Adresse auf dem direktem Weg vom oder zum Flughafen wird ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste (Zusatzleistungen) berechnet. Der Preis schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein. (Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.) Die Beförderung erfolgt durch ausgewählte Leistungsträger.

2.1. Taxi-Klein verpflichtet sich, auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug ihres Leistungsträgers bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 1 Stunde) nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Ankunftzeiten zuzügl. 15 Minuten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.

2.2. Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind auch von Taxi-Klein nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

2.3. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich Taxi-Klein; sie ergibt sich aus der Fahrzeit, sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.

2.4. Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Bei Übergepäck werden Zuschläge erhoben, die unserer Preisliste entnommen werden können. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.

§3 Fahrpreis und Bezahlung

Alle genannten Fahrpreise sind ein unverbindliches Angebot. Ihren genauen Fahrpreis entnehmen Sie bitte der endgültigen Auftragsbestätigung. Der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis ist bei unserem Leistungsträger bei Antritt der Fahrt, sofort und in voller Höhe in Bar gegen Beleg zu entrichten.

§4 Rücktritt

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei Taxi-Klein spätestens bis 6 Stunden vor Fahrtantritt vor, werden keine Gebühren erhoben. Die Gebühren bei einem späteren Rücktritt sind wie folgt:

ab 5 Stunden vor Abholung - 25% des Fahrpreises

ab 1,5 Stunden vor Abholung - 50% des Fahrpreises

ab 1 Stunde vor Abholung - 100% des Fahrpreises

Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, Taxi-Klein nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

§5 Gewährleistung

Taxi-Klein haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet Taxi-Klein dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von Taxi-Klein in der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Taxi-Klein haftet im übrigen nur für grobes Verschulden. Taxi-Klein haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis an Taxi-Klein zu bringen.

§6 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

Taxi-Klein Stand 23/01/2008
 

www.taxi-klein.com

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